Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO

1. Vertragsparteien

Auftraggeber: [Name und Anschrift der Musikschule]
Auftragnehmer: MusicschoolHQ / [Name des Softwareanbieters]

2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers zum Zweck der Betreibung der Musikschulverwaltungssoftware MusicschoolHQ.

3. Art der personenbezogenen Daten

Verarbeitet werden: Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, IBAN und sonstige zur Vertragsabwicklung notwendige Daten der Schüler, Eltern und Lehrkräfte.

4. Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO ein, insbesondere Verschlüsselung der Datenübertragung (TLS), Zugriffskontrollen und regelmäßige Datensicherungen.

5. Unterauftragnehmer

Der Einsatz von Unterauftragnehmern (z. B. Hosting-Provider) ist dem Auftraggeber anzuzeigen und bedarf seiner Zustimmung.

Dieser AVV ist ein Platzhalter und muss vor dem Produktivbetrieb durch einen rechtsverbindlichen, individuell abgestimmten Auftragsverarbeitungsvertrag ersetzt werden.